RBG Rechnerbetriebsgruppe der Technischen Fakultät · Universität Bielefeld |
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Rechnerarbeitsplätze im Grundstudiumszentrum Informatik (GZI)Für Studierende, die im Rahmen einer Veranstaltung Zugang zum Rechnersystem der Technischen Fakultät benötigen, stehen im Grundstudiumszentrum Informatik (GZI) mehrere Pools zu Verfügung:
Zur Orientierung kann der GZI-Lageplan genutzt werden. Einige der Poolräume sind zu bestimmten Zeiten für Lehrveranstaltungen belegt. Hardware und BetriebssystemeDie GNU/Linux-Workstations verwenden die Linux-Distribution Ubuntu. Ab dem Wintersemester 2012 werden die Maschinen unter Ubuntu 12.04 ("Precise Pangolin") betrieben. Die Workstations sind mit genügend Hardware-Leistung ausgestattet, um lokal arbeiten zu können, d.h. ohne sich auf einen anderen Server einzuloggen. Die Maschinen sind 3D- und Multimedia-fähig, teilweise allerdings nur mit Onboard-Grafik. Für anspruchsvolle 3D-Anwendungen sollte vorher die Tauglichkeit der Maschinen überprüft werden. Compute-MaschinenDie Workstations sollen den jeweiligen davorsitzenden Benutzern zur Verfügung stehen und nicht remote genutzt werden. Dies empfiehlt sich auch schon deshalb nicht, weil die Maschinen nachts automatisch herunterfahren und leider auch zwischendurch von den BenutzerInnen öfters man ausgeschaltet werden (was wir nicht gerne sehen).Stattdessen sind für remote logins und Langläufer-Prozesse die Compute-Maschinen zu verwenden. Dahinter steht ein Pool von Maschinen, die per Round Robin über den Alias linux.compute erreichbar sind und gemeinsame SSH-Host-Keys sharen. Die Fingerprints der Compute-Maschinen sind: "linux.compute.TechFak.Uni-Bielefeld.DE": DSA-Key dd:8e:0e:32:77:a2:73:24:43:71:79:1f:4b:fa:a9:41 RSA-Key d1:f3:4c:36:35:d7:15:f3:b2:13:74:90:eb:57:fc:d2 NutzerordnungFür die Pools gilt die Benutzungsordnung für die studentischen Rechnerarbeitsplätze im Grundstudiumszentrum Informatik der Technischen Fakultät der Universität Bielefeld. Bei Differenzen zwischen der hier verfügbaren und der durch Aushang bekanntgemachten Version hat die schriftliche Fassung Vorrang. Für einen entsprechenden Hinweis wären wir dankbar. Öffnungszeiten und etwaige Ausnahmen sind der Schließregelung zu entnehmen. |
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