Für Lehrende: Der Studierende muss vor der Prüfung gefragt werden, ob die Leistung als "benotet" oder "unbenotet" eingetragen werden soll (unabhängig vom Ausgang der Prüfung, jedoch immer unter Beachtung der Modulspezifikationen). Zu jeder mündlichen Prüfung (Dauer 15 - 25 Minuten) ist ein Protokoll zu führen und umgehend im Prüfungsamt einzureichen. Die Vorlage der Protokolle ersetzt die Ergebnisliste. Bitte unbedingt den Veranstaltungsbezug auf dem Protokoll vermerken. Ausgenommen sind hier Modulabschlussprüfungenn (über mehr als zwei Veranstaltungen aus einem oder zwei Semestern).
Für Lehrende: Die Masterarbeit ist innerhalb von acht Wochen zu begutachten. Hierzu ist von jedem der beiden Gutachter ein schriftliches Gutachten fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen.
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