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Allgemeine Hinweise zum Promotionsstudium und zur Promotion

Ansprechpartner: Christian Haupt

An der Technischen Fakultät besteht die Möglichkeit zur freien Promotion sowie die Einschreibung in die Promotionsstudiengänge "Bioinformatik und Genomforschung" sowie "Intelligente Systeme". In den Promotionsstudiengängen ist neben der Promotion an der Fakultät zum Dr. rer. nat. oder Dr.-Ing. ein individuelles Studienprogramm zu absolvieren.

Um ein Promotionsverfahren an der Technischen Fakultät zu beginnen, ist mit einem schriftlichen, formlosen Antrag an den Dekan die Zulassung (Informationen) zur Promotion zu beantragen (siehe Nr. 5 der Promotionsordnung und § 6 Abs. 3 der Rahmenpromotionsordnung). Erst nach erteilter Zulassung kann bis spätestens acht Tage vor einer Fakultätskonferenz die Eröffnung des Promotionsverfahrens (Informationen) beantragt werden (siehe Nr. 7 der Promotionsordnung und § 8 der Rahmenpromotionsordnung).

Veröffentlichung:
Bei einer Veröffentlichung der Dissertation über die Universitätsbibliothek sind vier Exemplare vorzulegen (zusätzlich zu den zwei Pflichtexemplaren noch zwei weitere für die Fakultät). Das Formular mit den Erklärungen für die Bibliothek ist vorher vom Dekan der Fakultät abzuzeichnen. Das Uni-Logo darf aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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